
Alles klar beim Thema Standheizung
Welche Standheizung passt zu Ihrem Pkw? Wie sparsam arbeitet die Technik? Wie wird das Gerät bedient? Welche Dinge muss man beim Betrieb beachten? Diese und viele andere Fragen möchten wir hier für Sie beantworten – damit Sie genau Bescheid wissen, wenn Sie Ihre spezielle Eberspächer Standheizung auswählen!
FAQ zum Thema Wirtschaftlichkeit:
Wie viel Kraftstoff verbraucht eine Standheizung?
Eberspächer Standheizungen sind aufgrund ihres hohen Wirkungsgrads verbrauchsoptimiert. Die Hydronic 4 beispielsweise verbraucht bei voller Heizleistung nur ca. 0,5 l pro Stunde. Meist reicht schon eine halbe Stunde zum Vorwärmen von Innenraum und Motor. Je nach Außentemperatur und Laufzeit regelt das Gerät die Heizleistung und verbraucht dadurch weniger. In unseren Prospekten ist daher der Verbrauch bei 15 Minuten in Stufe „Groß“ und 15 Minuten in Stufe „Klein“ angegeben. Und: Durch den vorgewärmten Motor sinkt der Verbrauch des Fahrzeugs in der Startphase.
Wie stark belastet die Standheizung die Autobatterie?
Der Stromverbrauch ist niedrig. Als Faustregel gilt: Heizzeit = Fahrtzeit, um die Batterie wieder aufzuladen.
Kann eine Standheizung von einem Fahrzeug in ein anderes übernommen werden?
Generell ja. Für eine Fachwerkstatt ist dies, ebenso wie der Einbau, kein Problem – gleicher Kraftstoff vorausgesetzt.
Braucht eine Standheizung speziellen Service?
Nein, nach dem Einbau ist sie wartungsfrei. Jedoch sollte das System – ähnlich wie eine Klimaanlage – jeden Monat kurz eingeschaltet werden. 10 Minuten reichen aus.
Wie hoch ist die Lebensdauer einer Standheizung?
Eberspächer Standheizungen sind mit 3.000 Betriebsstunden auf die durchschnittliche Lebensdauer eines Fahrzeugs ausgelegt. Das bestätigt sich auch in vielen Nutzfahrzeugen, in denen unsere Standheizungen zur Standardausrüstung gehören und in der kühleren Jahreszeit täglich von Berufsfahrern genutzt und geschätzt werden.
Wie lang ist die Gewährleistungsfrist auf neue Heizgeräte?
Die Frist gegenüber dem Endkunden beträgt laut Gesetz zwei Jahre, wobei das zweite Jahr gegenüber der Werkstatt durch Eberspächer freiwillig gewährt wird.